Diebstahl und Veruntreuung können gemäß § 242 und § 266 StGB strafrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus können solche Handlungen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen. Arbeitgeber müssen bei Verdacht auf Diebstahl rechtlich korrekt vorgehen, um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen und klare Richtlinien können helfen, Diebstahl im Betrieb zu verhindern.
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Ja – unter Beachtung von DSGVO, BDSG und ggf. Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats. Sie muss verhältnismäßig, zweckgebunden und transparent erfolgen.
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